Der Meister kann den Sklaven für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen.
Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder am Strafmaß zu üben.
Der Meister kann den Sklaven zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihm Schmerzen zufügen.
Der Sklave hat dabei das Recht zu weinen und zu betteln, aber er erkennt die Tatsache an, daß diese Gefühlsregungen keinen Einfluß auf seine Behandlung haben müssen.
Außerdem weiß er, daß wenn sein Meister sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln, oder auf andere Weise zum Schweigen zu bringen.