Prison- (Jail-) -Sklaven


 

Zur Grundausrüstung eines Prison-Sklaven gehört:

 

Sklavengrundlagen -

§ 2: Der Prisoner trägt nur zugelassene Uniformen.

Nr. 1  Ohne anders lautende Anordnung hat der Prisoner im Hause des Wärters unverzüglich die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
Nr. 2  Wenn der Prisoner sich außerhalb der Wohnung befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der Wärter ihm erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme.
Nr. 3  Ist der Wärter zugegen, bestimmt er, ob und wie sich der Prisoner zu kleiden hat.