§ 1: Der Sklave trägt seine Grundausrüstung 24 Stunden am Tag, Tage die Woche.
Nr. 1 Die Grundausrüstung besteht aus Halsband, Hand- und Fußfessel, sowie Keuschheitsvorrichtung, alles abschließbar.
Im Laufe der Zeit kommt auch ein Bauchgürtel und Tittenmodifikation dazu.
Nr. 2 Die Grundausrüstung kann nach Ermessen des Masters jederzeit erweitert werden.
Nr. 3 Von der Grundausrüstung kann bei beruflicher Tägigkeit mit Erlaubnis des Masters abgewischen werden.