persönliche Grundausrüstung eines Sklaven


 

Zur persönlichen Grundausrüstung eines Sklaven
(in Leder, Rubber oder/und Metall) gehört:

 

Sklavengrundlagen -

§ 1: Der Sklave trägt seine Grundausrüstung 24 Stunden am Tag, Tage die Woche.

Nr. 1  Die Grundausrüstung besteht aus Halsband, Hand- und Fußfessel, sowie Keuschheitsvorrichtung, alles abschließbar.
Im Laufe der Zeit kommt auch ein Bauchgürtel und Tittenmodifikation dazu.
Nr. 2  Die Grundausrüstung kann nach Ermessen des Masters jederzeit erweitert werden.
Nr. 3  Von der Grundausrüstung kann bei beruflicher Tägigkeit mit Erlaubnis des Masters abgewischen werden.