Rubberganzanzug oder Zwei-Teiler wird unter dem Anzug getragen
§ 2: Der Buisnesssklave trägt nur zugelassene Uniformen.
Nr. 1 Ohne anders lautende Anordnung hat der Buisnesssklave im Hause des Master unverzüglich die vereinbarte
Dienstkleidung anzulegen.
Nr. 2 Wenn der Buisnesssklave sich außerhalb der Wohnung befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der Master ihm erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme.
Nr. 3 Ist der Master zugegen, bestimmt er, ob und wie sich der Buisnesssklave zu kleiden hat.