SKLAVEN-MUSTERUNG


Ablauf der Musterung



§1 Grundsatz


Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Sklaven.
Sie dient der Feststellung seiner Tauglichkeit. Es soll im Rahmen einer Einzeltestung festgestellt werden, ob der Anwärter geeignet ist, eine Ausbildung zu absolvieren.
Eine Tauglichkeit ist grundsätzlich festzustellen bei aller Art von Zöglingen, ob als Haussklave, Sexsklave, Stricher oder Arbeitssklave.


§2 Pflichtstellung


Grundsätzlich ist jeder Musterungspflichtige zur Musterung zu laden. Zöglinge unterstehen grundsätzlich der Musterungspflicht.
Nach Eingang einer Bewerbung durch den Musterungspflichtigen ist eine Musterungs-Akte anzulegen, womit eine Musterungspflicht im Sinne dieser Musterungsordnung eintritt.
Musterungspflichtige die durch eine Musterungsbehörde, einem Meister, einer militärischen Gruppe oder durch einen Arbeitgeber gemeldet werden, unterliegen nach Eingang der Meldung der Musterungspflicht im Sinne dieser Musterungsordnung.


§3 Kleiderordnung


Der Master kann den Sklaven bestimmte Kleidung vorschreiben.
Wird nichts vorgeschrieben, darf der Sklave in Kleidung seiner Wahl erscheinen, die aus einer Hose, einem Pullover, Hemd oder T-Shirt, einem Paar Strümpfe/ Socken und einem Paar Schuhe bestehen - sonst darf er nichts anhaben!
Ein Sklave darf beim Antritt grundsätzlich keine Unterwäsche tragen. (Es ist ihm aber gestattet, Unterwäsche für die Heimfahrt mitzubringen)

 

Die hier vorgeschriebene Kleiderordnung ist streng einzuhalten. Es gilt folgende Kleiderordnung:
1. Jeans, Lederhose oder Anzug und T-Shirt und/oder gleichwertige Oberbekleidung, komplette Uniform, oliv oder tarnfleck
2. der Kleidung entsprechendes Schuhwerk
3. keine Unterwäsche
4. Es dürfen keine Geldbörsen, Schlüssel oder sonstiges wie Schmuck am Körper oder Wertgegenstände in der Kleidung vorhanden sein.
Wertsachen, Schmuck und dergleichen im Rucksack / Tasche verstauen!

 

Der Musterungspflichtige hat Halsband, Hand- und Fußfesseln, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*) unter der Kleidung zu tragen.
Der Musterungspflichtige zieht sich im Flur aus. - Alle abgelegten Kleidungsstücke müssen sorgfältig und ordentlich zurechtgelegt werden.
Der Musterungspflichtige hat sich eine Maske mit geschlossen Augen (soweit vorhanden*) aufzusetzen.


§4 Musterungsablauf


Der für eine Musterung vorgegebene Musterungsablauf erzieht sich über max. 48 Stunden und ist für alle Zöglinge gleich. Abweichungen sind möglich.

 

1. Der Musterungsablauf in der Grundform:

 

Abschnitt

Bereich

Maßnahmen / Begutachtung

I

Allgemein

Begutachtung

II

Theoretischer Teil

Grundinformationen

III

Praktischer Teil

Grundinformationen

IV

Praktischer Teil

Tests

V

Spezielles

Behandlungen / Maßnahmen / Schmerzempfindlichkeit

VI

Abschluß

Vertragsabschluß oder Ablehnung

 

2. Der Antritt

 

Der Sklave hat grundsätzlich pünktlich zu erscheinen (zu klingeln).

Sobald der Sklave sich verspätet, hat er den Master rechtzeitig zu verständigen. Der Sklave schliesst die Wohnungstür, übergibt evtl. ein kleines Gastgeschenk und zieht sich ohne Aufforderung völlig nackt aus. Dann begibt er sich sofort in Anbieteposition. Der Sklave hat den Herrn in Anbieteposition zu erwarten.

Anschließend darf das Bad benutzt werden.

Nach dem Bad hat sich der Sklave wieder in Anbieteposition zu begeben und befolgt anschliessend die Befehle, Weisungen, Anordnungen des Herrn/Meisters.

 

1. Der Sklave klingelt pünktlich.
Das ist schon der erste Test: ein Sklave versucht, genau die befohlene Zeit einzuhalten.

2. Eintreten, der Blickkontakt. Hier entscheidet der Eindruck und das Gastgeschenk sollte übergeben werden.

3. Das Ausziehen. Wurde die Kleiderordnung eingehalten? Nur Schuhe, (Stümpfe), Hose, ein Oberteil, sonst nichts.

4. Anbieteposition. Der Sklave geht in Anbieteposition, das offizielle Signal, dass der Sklave mit der Musterung/Session einverstanden ist. Hier nimmt der Master eine Rasurkontrolle vor.

5. Anlegen von Maske, Halsband, Hand und Fußfesseln. Der Sklave ist völlig nackt. Der Meister legt ihm die Sklavenausrüstung an.

6. Musterungsraum. Der Sklave wird auf allen Vieren zum Musterungsraum geführt.

7. Sklavenstellungen. Der Sklave lernt sechs Grundstellungen.

8. Das Gespräch. Hier werden alle Besonderheiten abgeklärt, was sein darf und was nicht. Entsprechende Vereinbarungen werden getroffen.

9. Praktischer Test. Hier wird der Sklave verschiedenden Behandlungen unterzogen. Der Master testet so die Schmerzgrenzen: TT, CBT, Spanking, Bondage, Gehorsamkeit ...

 

3. Sauberkeit

 

Der Sklave hat grundsätzlich sauber zu erscheinen, also gewaschen und gespült. Ist dieses aus bestimmten Gründen nicht möglich, hat er den Master sofort darauf aufmerksam zu machen.


§5 Datenschutz


Alle erforderlichen Daten des Musterungspflichtigen, sowie gemachte Angaben bei der Musterung, sind fester Bestandteil der Musterungsakte und unterliegen somit den Datenschutzbestimmungen des Meisters. Sämtliche Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Musterung, als auch von Behandlungen und/oder Maßnahmen erhoben und gespeichert. Alle erhobenen und gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden Außenstehenden nicht zugänglich gemacht.

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