Leder-Sklaven


 

Zur Grundausrüstung eines Ledersklaven gehört:

 

Sklavengrundlagen -

§ 2: Der Ledersklave trägt nur zugelassene Uniformen.

Nr. 1  Ohne anders lautende Anordnung hat der Ledersklave im Hause des Master unverzüglich die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
Nr. 2  Wenn der Ledersklave sich außerhalb der Wohnung befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der Master ihm erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme.
Nr. 3  Ist der Master zugegen, bestimmt er, ob und wie sich der Ledersklave zu kleiden hat.