§ 2: Der Matrosenboy trägt nur zugelassene Uniformen.
Nr. 1 Ohne anders lautende Anordnung hat der Matrosenboy im Hause des Vorgesetzten unverzüglich die vereinbarte
Dienstkleidung anzulegen.
Nr. 2 Wenn der Matrosenboy sich außerhalb der Wohnung befindet, wird er nur Kleidung tragen, die der Vorgesetzten ihm erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme.
Nr. 3 Ist der Vorgesetzten zugegen, bestimmt er, ob und wie sich der Matrosenboy zu kleiden hat.