Musterungsanordnung



Musterungsanordnung

Bei einer Musterungsanordnung handelt es sich um einen Musterungsantritt für alle Sklaven und Rekruten.

Eine Musterungsanordnung beinhaltet eine Medizinische Untersuchung, Ärztliche Untersuchung, sowie eine Tauglichkeitsprüfung.

Die Bekleidung ist mit ein Bestandteil der Musterungsanordnung somit oberste Pflicht.

Bei der Musterungsanordnung gilt folgende Kleiderordnung:

Es sollten keine Gürtel, Geldbörsen, Schlüssel oder sonstiges wie Schmuck am Körper oder Wertgegenstände in der Kleidung vorhanden sein. Wertsachen und dergleichen im Rucksack / Tasche verstauen!


Es gilt folgende Kleidung: §3 (siehe unten)



vorgeschriebene Kleiderordnung bei Musterungsantritt:

enge Jeans ( zb. Levis 501), Lederhose oder Anzug und T-Shirt oder gleichwertige Oberbekleidung, komplette Uniform, oliv oder tarnfleck, KEIN SLIP und JACKE, entsprechendes Schuhwerk

Der Musterungspflichtige hat Halsband, Hand- und Fußfesseln, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*) unter der Kleidung zu tragen.



Mitzubringen:

komplette Bekleidung des Musterungspflichtigen, deine notwendigen Toys (1 Maske, Halsband, Hand-, Fußfesseln, Plug, KG - soweit nicht schon angelegt), deine Legitimationspapiere

Hinweis:

KEIN Slip.

Es wird keine andere Kleidung geduldt, die nicht der Musterung entprechen!

Es ist von Vorteil Wechselkleidung für die Zeit der Musterung mitzubringen!

Notfalls kann Wäsche auch gestellt werden - bei Anmeldung angeben incl. der Größe die paßt angeben, ansonsten NUR nackt.




Stelle gleich online deinen Antrag zur Erziehung!
Einzige Bedingung:
Du bist devot und hast keine Berührungsängste!

Medizinische Untersuchung:

Im Anschluss an die Personalaufnahme und Routinekontrolle. Findet die Medizinische Untersuchung statt, die sich aus der Laboruntersuchung und der ärztlichen Untersuchung zusammensetzt und bei der deine gesundheitliche Eignung und Belastungsfähigkeit festgestellt werden soll.

Laboruntersuchung:

Bei der Laboruntersuchung werden alle deine Körpermaße festgehalten, dein Gewicht ermittelt, sowie eine Urin- und Spermaprobe untersucht. Des weiteren wird dein Darm einer Reinigung unterzogen, als Vorbereitung auf die Ärztliche Untersuchung. Solltest du selbst eine Spülung vornehmen wollen, müssen wir davon dringend abraten, da eine Spülung des Darms routinemäßig und aus hygienischen Gründen hier wiederholt werden muß.

Ärztliche Untersuchung:

Zunächst wird sich der Vollzugssarzt über deine gesundheitliche Vorgeschichte informieren, um genetisch bedingte Krankheiten, Operationen und körperliche Besonderheiten festzuhalten.

Nun folgt die ärztliche Grunduntersuchung in der dein gesamter Bewegungsapparat, dein Kreislaufsystem und männlichen Sinnesorgane überprüft werden. Du wirst einem Erektionstest und Rektaltest unterzogen, in dem dein Stehvermögen unter verschiedenen Gegebenheiten und Rektale Aufnahmefähigkeiten getestet und in einem Fragebogen festgehalten werden.

Aus dem Ergebnis all dieser Untersuchungen wird der Vollzugssarzt den Vorschlag zu deinem Tauglichkeitsgrad erarbeiten und vorlegen. Drei verschiedene Tauglichkeitsgrade sind möglich.

Wichtiger Hinweis:

Jeder kann nach eigenen individuellen Gesichtspunkten getestet werden - dieses sollte aber vorher Kund getan werden indem man dieses schriftlich und ausführlich beantragt.

Anmeldungsformular erhalten sie unter: bewerbung@prollboss.de

Sende zum besseren Verständnis aussagefähige Fotos von dir mit.
Diese werden nach Durchsicht gelöscht.
Nur speziell von uns angefertigte Fotos werden der Strafvollzugsakte beigelegt!

Wichtige Hinweise:

Wir erwarten strengsten Gehorsam und Pünktlichkeit!

Vor dem Musterungsantritt unbedingt beachten:

Am Tag des Musterungsantritts waschen der Genitalien und der Anusregion nur mit klarem Wasser.
Keine Seifen benutzen!
Das Benutzen von Deodorants ist untersagt!

Das Onanieren und Abspritzen ist 14 Tage bis zum Musterungsantritt untersagt!

Zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Urinprobe,
mit einer nicht entleerten Blase zum Musterungsantritt zu erscheinen.
Nötigenfalls ist das Urinieren am Tag des Musterungsantritts zu unterlassen.



§1 Grundsatz

Zur Musterungsantretung dient eine Feststellung deiner Tauglichkeit. Es soll im Rahmen einer Einzeltestung festgestellt werden, ob der Anwärter geeignet ist, seine Ausbildung anzutreten.

Eine Tauglichkeit ist grundsätzlich festzustellen bei aller Art von Anwärtern.

§2 Pflichtstellung

Grundsätzlich ist jeder Musterungspflichtig zu laden und einer Tauglichkeitsprüfung zu unterziehen. Nach Überprüfung des Anwärters ist eine Musterungsakte anzulegen, womit seine Musterung eintritt.

Musterungspflichtige die durch eine Behörde, einem Meister, einer Gruppe oder einer anderen Person gemeldet wird, unterliegt nach Eingang der Meldung der Musterungspflicht im Sinne dieser Musterungs-anordnung.

§3 Bekleidungsordnung

§3a Bekleidungsordnung vor Musterungsantritt

Die hier vorgeschriebene Kleiderordnung ist streng einzuhalten. Es gilt folgende Kleiderordnung vor Musterungsantritt:

  1. Ankunft zur Sklavenmusterung: Jeans, Lederhose oder Anzug und T-Shirt oder gleichwertige Oberbekleidung

  2. Ankunft zur militärischen Musterung: komplette Feld-Uniform, oliv oder tarnfleck

  3. Ankunft zur Arbeitstauglichkeits-Musterung: Arbeitsbekleidung komplett

  4. entsprechendes Schuhwerk

  5. keine Unterwäsche und Socken

Es dürfen keine Geldbörsen, Schlüssel oder sonstiges wie Schmuck am Körper oder Wertgegen-stände in der Kleidung vorhanden sein. Wertsachen, Schmuck und dergleichen im Rucksack / Tasche verstauen!

Der Musterungspflichtige hat Halsband, Hand- und Fußfesseln, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*) unter der Kleidung zu tragen.

Der Musterungspflichtige zieht sich im Flur aus. Alle abgelegten Kleidungsstücke müssen sorgfältig und ordentlich zurechtgelegt werden.

Der Musterungspflichtige nimmt die kniende Stellung, Hände hinter den Kopf, ein.

§3b Bekleidungsordnung bei Musterungsantritt

Die hier vorgeschriebene Kleiderordnung ist streng einzuhalten. Es gilt folgende Kleiderordnung zum Musterungsantritt:

  1. entsprechende Sklavensbekleidung

    1. nackt oder maximal Leder- oder Rubberchaps

    2. angelegte Sklavenausrüstuung, bestehend aus Halsband, Hand- und Fußfesseln, Harness, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*)

    3. keine Unterwäsche, Schuhe und Socken


  2. entsprechende Rekrutenbekleidung

    1. Feld-Uniform (bestehend aus Hose mit durchgehendem Reißverschluß, Hemd, Koppel und Kopfbedeckung, mehr nicht!)

    2. angelegte Sklavenausrüstuung, bestehend aus Halsband, Handfesseln, Harness, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*), Fußfesseln sind über die Stiefel anzulegen!

    3. entsprechendes Schuhwerk (Springerstiefel)

    4. keine Unterwäsche und Socken


  3. entsprechende Arbeitssbekleidung für Objekt- und Arbeitsklaven

    1. Arbeitskleidung (bestehend aus Hose mit durchgehendem Reißverschluß und Weste, mehr nicht!) oder

    2. Skinkleidung (bestehend aus Bleachers mit durchgehendem Reißverschluß und Hosenträger, mehr nicht!)

    3. angelegte Sklavenausrüstuung, bestehend aus Halsband, Handfesseln, Harness, sowie Keuschheitsvorrichtung (soweit vorhanden*), Fußfesseln sind über die Stiefel anzulegen!

    4. entsprechendes Schuhwerk (maximal 20-Loch Rangers)

    5. keine Unterwäsche und Socken

§4 Musterungsablauf

Der für eine Musterung vorgegebene Ablauf erzieht sich über die festgelegte Zeit und ist für alle Anwärtern gleich. Abweichungen sind möglich.

Der InMusterungsierungsablauf in der Grundform:

Abschnitt

Bereich

Maßnahmen / Begutachtung

I

Allgemein

Begutachtung

II

Allgemein

Schmerzempfindlichkeit

III

Theoretischer Teil

Grundinformationen

IV

Praktischer Teil

Grundinformationen

V

Praktischer Teil

Tests

VI

Spezielles

Behandlungen / Maßnahmen

VII

Abschluß

Musterungsabschluß

§5 Datenschutz

Alle erforderlichen Daten des Musterungspflichtiges / Anwärters, sowie gemachte Angaben bei der Tauglichkeitsprüfung, sind fester Bestandteil der Musterungsakte und unterliegen somit den Datenschutzbestimmungen des Musterungsmeisters.

Sämtliche Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Musterung, als auch von Behandlungen und/oder Maßnahmen erhoben und gespeichert.

Alle erhobenen und gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden Außenstehenden nicht zugänglich gemacht.