Kadetten- und Sklavengesetz

Kadetten- und Sklaven-Gesetz



§1 Gehorsam
Der Kadett/Rekrut/Sklave ist zu absolutem Gehorsam verpflichtet

§2 Redeverbot
Der Kadett/Rekrut/Sklave unterliegt einem Redeverbot. Wenn er befragt wird, dann hat er so kurz und knapp wie möglich zu antworten. Falls es die Situation erforderlich macht, darf der Kadett/Rekrut/Sklave an den Vorgesetzten/Master eine Meldung machen.

§3 Kleiderordnung
Die vom Vorgesetzten/Master vorgeschriebene Kleiderordnung ist streng einzuhalten. Die Kleidung des Kadetten/Rekruten/Sklaven und die des Vorgesetzten/Masters ist während der Pflegestunden (siehe Dienstplan) stets zu säubern und zu reinigen (Uniform und Sport). Es gilt folgende Kleiderordnung:

  • §3a Kleiderordnung für alle Sklaven
    • Antreten zur Formalausbildung / Drill: Vom Master festgelegte Kleidung
    • Antreten zum Sport außerhalb der Unterkunft: kurze Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, ohne Socken
    • Antreten zum Sport in der Unterkunft: nackt
    • Antreten zur Musterung: nackt
    • Aufenthalt in der Stube: nackt, bzw. vom Master festgelegte Kleidung
    • Aufenthalt in den Räumen des Master: nackt, bzw. vom Master festgelegte Kleidung
    • Schlafen: nackt
    • Bestrafung: nackt
    • Sexualdienste: nackt, bzw. vom Master festgelegte Kleidung
  • §3b Kleiderordnung für Kadetten und Rekruten
    • Antreten zur Formalausbildung / Drill: Volle Army-Ausrüstung, Rucksack
    • Antreten zum Sport außerhalb der Unterkunft: kurze oder oberschenkellange Sporthose, T-Shirt und Sweatshirt, Sportschuhe, ohne Socken
    • Antreten zum Sport in der Unterkunft: kurze Sporthose, Sportschuhe ohne Socken
    • Antreten zur Musterung: nackt
    • Aufenthalt in der Stube: nackt
    • Aufenthalt in den Räumen des Vorgesetzten: Army-Hose mit durchgehemdem Reißverschluß
    • Schlafen: nackt
    • Bestrafung: nackt
    • Sexualdienste: nackt, bzw. vom Vorgesetzten festgelegte Kleidung
  • §3c Kleiderordnung für Kadetten, Rekruten und Sklaven
    • Grundausrüstung: Peniskäfig oder Keuschheitsgürtel, Hand-, Fußmanschetten, Halsband, Harness
    • Zusatzausrüstung: Maske, Knebel, Plug

Der Kadett/Rekrut/Sklave zieht sich immer in seiner Stube, bzw. seinem festgelegtem Platz um. Alle abgelegten Kleidungsstücke müssen sorgfältig im Spind/Schrank eingeräumt werden. Das Betreten der Unterkunft mit schmutzigen Schuhen (Springerstiefel oder Sportschuhe) ist nicht gestattet.

§4 Unterkunft
Die Unterkunft des Kadetten/Rekruten/Sklaven und die Räume des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders sind ständig in tadellosem Zustand zu halten. Die Reinigung der Unterkuft erfolgt im nacktem Zustand mit angelegter Grundausrüstung (eventuell auch Plug).
Reinigungsmittel kann der Kadett/Rekrut/Sklave vom Vorgesetzten/Master/Ausbilder erhalten, falls es erforderlich ist.
Der Vorgesetzten/Master/Ausbilder hat die Pflicht, den Zustand der Unterkunft regelmäßig zu kontrollieren.

§5 Körperbehaarung
Das Kopfhaar des Kadetten/Rekruten/Sklaven muß einem ordentlichen Zöglingshaarschnitt (möglichst kurz, Crewcut, Glatze) entsprechen. Achsel- und Schamhaare und ggfs. auch weitere Körperhaare werden bei der Musterung entfernt und haben in diesem Zustand zu bleiben

§6 Anrede
Der Kadett/Rekrut/Sklave hat grundsätzlich folgende Anrede zu benutzen: Jeder Satz fängt mit dem Wort "SIR" an und hört mit dem Wort "SIR" auf. Bei mehreren Sätzen genügt es, zu Beginn und am Ende jeweils ein "SIR" zu sagen.

§7 Aufenthalt des Sklaven
Der Kadett/Rekrut/Sklave verläßt nicht ohne Aufforderung/Befehl seinen festgelegten Platz. Der Gang zur Toilette muß vom Vorgesetzten/Master/Ausbilder genehmigt werden (außer während der Nachtruhe hier ist der Gang zur Toilette lediglich zu melden). An seinem festgelgtem Platz darf der Kadett/Rekrut/Sklave sitzen, stehen oder liegen, dabei hat er auf seine korrekte Bekleidung zu achten. Beim Eintreten des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders hat der Kadett/Rekrut/Sklave sofort stramm zu stehen. Falls der Vorgesetzten/Master/Ausbilder keine anderen Befehle erteilt, verbleibt der Kadett/Rekrut/Sklave in dieser Stellung, bis der Vorgesetzten/Master/Ausbilder seinen Platz wieder verläßt.

§8 Dienstplan
Der Dienstplan ist vom Kadetten/Rekruten/Sklaven strikt einzuhalten. Der Dienstplan wird dem Kadetten/Rekruten/Sklaven bei Antritt ausgehändigt. Der Dienstplan ist strikt einzuhalten und kann nach Erfordernissen angepaßt werden. Im Falle des Verzuges durch den Kadetten/Rekruten/Sklaven muß mit Nachdienen und empfindlichen Strafen gerechnet werden. Die Schlafenszeit und die Pausenzeiten dürfen dann beliebig gekürzt werden.

§9 Köperzustand / Reinlichkeit
Der Kadett/Rekrut/Sklave ist verpflichtet, seinen Körper stets in sauberen Zustand zu halten. Dazu dienen die im Dienstplan regelmäßig aufgeführten Zeiten der Körperpflege. Bei der Körperpflege muß der Kadett/Rekrut/Sklave seinen Körper unter der Dusche gründlich reinigen. Soweit es die Finger des Kadetten/Rekruten/Sklaven erlauben, ist auch der Darm zu reinigen oder mit einer Analdusche zu säubern. Ebenfalls bei jeder Körperpflege sind die Haare zu waschen. Die Verwendung von Deodorants ist nicht erlaubt. Der innere Zustand des Darms wird bei den Musterungen festgestellt und es wird ggfs. eine Reinigung angeordnet, dies ist NICHT die Aufgabe des Sklaven. Der Vorgesetzte/Master/Ausbilder ist berechtigt, während des Reinigungsvorgangs anwesend zu sein.

§10 Geschlechtsteil
Der Kadett/Rekrut/Sklave hat sein Geschlechtsteil auf Verlangen des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders vorzuzeigen, dazu muß er sich nackt ausziehen (im Gelände genügt es, den Oberkörper zu entblößen und die Hose bis über die Knie runterzuziehen). Dabei sind dann die Beine so weit wie möglich zu spreizen und die Hände hinter dem Kopf zu verschränken. Sollte bei dieser Kontrolle ein steifer oder halbsteifer Penis im Käfig festgestellt werden, so weist dies auf eine unerlaubte Geilheit hin und muß anschließend bestraft werden. Das Austreten der Gleitflüssigkeit aus der Harnröhre weist ebenfalls auf eine unerlaubte Geilheit hin. Sollte der Kadett/Rekrut/Sklave plötzlich und unerwartet einen steifen Penis bekommen, so ist er verpflichtet, dies dem Vorgesetzten/Master/Ausbilder sofort zu melden, dies gilt jedoch nicht während der Schlafenszeit. Eine rechtzeitige Meldung erspart dem Kadetten/Rekruten/Sklaven eine harte Strafe. Sollte der Kadett/Rekrut/Sklave während der Schlafenszeit einen steifen Penis bekommen, so ist dies dem Vorgesetzten/Master/Ausbilder am nächsten Morgen unverzüglich mit Nennung von Uhrzeit und Grund mitzuteilen, dies ist ebenfalls in das Berichtsheft einzutragen. Sollten dem Kadetten/Rekruten/Sklaven aus medizinischen oder disziplinarischen Gründen die Hoden abgebunden werden, so müssen auch diese häufig kontrolliert werden. Es gilt für das Vorzeigen das oben gesagte. Der Kadett/Rekrut/Sklave darf die Abbindung nicht selbständig entfernen. Dies erfolgt nur durch den Vorgesetzten/Master/Ausbilder im Musterungsraum. Bei abgebundenen Hoden erfolgen Indoor-Sportübungen nackt.

§11 Ausführen von Aufgaben
Der Kadett/Rekrut/Sklave führt alle ihm übertragenen Aufgaben mit großer Gewissenhaftigkeit aus. Dies gilt auch für Drill- und Sportübungen. Fehler/Versagen werden als Befehlsverweigerung gewertet.

§12 Gruß- und Meldepflicht
Der Vorgesetzten/Master/Ausbilder ist stets vorschriftsgemäß zu grüßen bzw. es ist ihm Meldung zu machen.

§13 Musterung
Alle bei der Musterung angeordneten Maßnahmen/Untersuchungen müssen vom Kadetten/Rekruten/Sklaven mit großem Selbsteinsatz durchgeführt werden. Der Kadett/Rekrut/Sklave betritt den Musterungsraum nur nach Aufforderung. Dabei ist der Kadett/Rekrut/Sklave nackt. Der Kadett/Rekrut/Sklave geht sofort in die Grundstellung.

§14 Aus- und Anziehen von Kleidung
Wenn der Kadett/Rekrut/Sklave außerhalb der Unterkunft aufgefordert wird, sich teilweise oder ganz auszuziehen, so geschieht dies mit maximaler Geschwindigkeit, unabhängig vom aktuellen Witterungszustand und ohne irgendwelche Rückfragen. Dabei hat er darauf zu achten, daß seine Kleidungsstücke ordentlich auf den Boden gelegt werden. Die Reihenfolge des Ausziehens ist: zunächst Oberkörper, dann Schuhe/Socken und zuletzt Hose. Das Anziehen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Für das An- und Ausziehen erhält der Kadett/Rekrut/Sklave eine Maximalzeit genannt, die auf gar keinen Fall überschritten werden darf. Jeweils nach dem An- und Ausziehen geht der Kadett/Rekrut/Sklave automatisch in die Grundstellung.

§15 Bestrafung
Falls der Kadett/Rekrut/Sklave bestraft werden muß, so wird er grundsätzlich nach einer Bestrafungsmethode befragt. Er sollte dann aus Gründen der Selbstdisziplin eine möglichst harte Strafe nennen. Falls sein Strafvorschlag nicht ausreichend erscheint, dann wird der Vorgesetzten/Master/Ausbilder eine angemessene Strafe nennen und diese durchführen. Diese ist dann vom Kadetten/Rekruten/Sklaven kommentarlos in Empfang zu nehmen. Nach der Abstrafung bedankt sich der Kadett/Rekrut/Sklave beim Vorgesetzten/Master/Ausbilder für die gerechte Strafe und entschuldigt sich für sein Fehlverhalten. Die Entschuldigung darf erst NACH Ausführung der Strafe vorgebracht werden. Unabhängig von der Art der Strafe und vom Bestrafungsort hat der Kadett/Rekrut/Sklave sich selbständig nackt auszuziehen, sobald ihm mitgeteilt wird, daß er wegen eines Fehlers/Vergehens bestraft werden muß. Die Kleidung darf erst auf Befehl wieder angelegt werden. Dem Kadetten/Rekruten/Sklaven können, falls erforderlich, längere und härtere Strafen zugwiesen werden, dies gilt besonders für Prügelstrafen und Fesselungen bis zur totalen Bewegungslosigkeit.

§16 Köper des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders
Der Körper des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders darf unter normalen Unständen nicht berührt/angefaßt werden. Ausnahme: Sexualdienste.

§17 Sexualdienst
Es ist auch Aufgabe des Kadetten/Rekruten/Sklaven, seinem Vorgesetzten/Master/Ausbilder zur Befriedigung seiner sexuellen Lüste zur Verfügung zu stehen. Dazu hat der Kadett/Rekrut/Sklave sich unabhängig vom Ort nackt auszuziehen, im Gelände darf er auf mündlichen Antrag evtl. seine Sportschuhe tragen. Er wird dann sowohl mit seinen Händen und seinem Mund dafür sorgen, daß der Penis des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders möglichst schnell hart und steif wird. Zur Erlangung dieses Ziels ist es dem Kadetten/Rekruten/Sklaven erlaubt, die Hose des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders zu öffnen, um den Penis herauszuholen, es ist auch erlaubt, den Vorgesetzten/Master/Ausbilder teilweise auszuziehen. Dabei sind die erogenen Zonen des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders zu ermitteln und anschließend ausführlich zu verwöhnen. Zur Steigerung der sexuellen Lust des Vorgesetzten/Masters/Ausbilders bietet der Kadett/Rekrut/Sklave durch entsprechende Körperhaltung anschließend sein Gesäß an. Außerhalb der Unterkunft des Kadetten/Rekruten/Sklaven: Beine weit spreizen und anschließend tief bücken, Hände dabei hinter dem Kopf verschränken, Beine durchgedrückt lassen; innerhalb der Unterkunft des Kadetten/Rekruten/Sklaven: Bäuchlings auf das Bett legen, Hüfte stark anheben, dabei Beine weit spreizen, Hände hinter dem Kopf verschränken. Die Benutzung des Kadetten/Rekruten/Sklaven kann auch rücklings auf dem Sling oder in anderen Stellungen durchgeführt werden. Das Eindringen des steifen Penis in das Gesäß des Kadetten/Rekruten/Sklaven ist vom Kadetten/Rekruten/Sklaven schweigend hingzunehmrn. Der Kadett/Rekrut/Sklave darf bei diesen Aktionen im Peniskäfig keine Penisversteifung zeigen.

§18 Sport
Sportliche Übungen verlangen von dem Kadetten/Rekruten/Sklaven ein Höchstmaß an körperlicher Leistung. Dazu wird der Köper des Kadetten/Rekruten/Sklaven häufig untersucht, um Überbelastungen zu vermeiden. Beim Antreten zum Sport außerhalb der Unterkunft (Outdoor) trägt der Kadett/Rekrut/Sklave folgende Kleidungstücke: T-Shirt, Sweatshirt, kurze Sporthose, lange Jogginghose, Sportschuhe ohne Socken. Nach einigen Lockerungs- und Aufwärmübungen legt der Kadett/Rekrut/Sklave das Sweatshirt und die lange Jogginghose ab, dies wird dadurch angezeigt, daß der Vorgesetzten/Master/Ausbilder ihm das Ende der Aufwärmphase mitteilt. Das Ablegen der Kleidungsstücke erfolgt dann selbständig, diese werden ordentlich auf den Boden gelegt und verbleiben dort. Beim Antreten zum Sport in der Unterkunft ist der Kadett/Rekrut/Sklave nackt. Liegestütz, egal ob in der Unterkunft oder im Gelände, egal ob in Sportbekleidung oder in voller Army-Bekleidung, müssen grundsätzlich mit nacktem Oberkörper, weit gespreitzen Beinen und nach innen zeigenden Fingern durchgeführt werden. Diese Form der Liegestütz wird der Kadett/Rekrut/Sklave frühzeitig erlernen. Wenn der Kadett/Rekrut/Sklave die erforderlich Anzahl von Liegestütz gezeigt hat, zieht er wieder seine bisherige Bekleidung an. Der Kadett/Rekrut/Sklave hat sich ständig fit zu halten.

§19 Formalausbildung und Drill

§19a Formalausbildung und Drill für Kadetten und Rekruten
Zur Formalausbildung und zum Drill tritt der Kadett/Rekrut in voller Army-Bekleidung an. Folgende Dinge sind zu tragen: T-Shirt, Feldhemd, Feldjacke , Armyhose mit Koppel, Socken, Springerstiefel. Zusätzlich hat der Kadett/Rekrut seinen gepackten Rucksack zu tragen. Dieser Rucksack muß folgende Dinge beinhalten: komplette Sportausrüstung, Gasmaske, ISO-Matte, Schlafsack, zwei Seile, Lederkoppel, Taschenlampe, Handtuch, Klappspaten (alle Artikel außer Sportausrüstung werden gestellt).
Die Formalausbildung und der Drill finden grundsätzlich im Gelände statt. Unabhängig vom Witterungszustand wird der Rekrut einer ausführlichen Ausbildung unterzogen, dabei hat er maximale Leistung zu zeigen. Fehler oder ungenügende Leistung werden wie Befehlsverweigerung behandelt. Zur Formalausbildung gehört das Erlernen der folgenden Grundbefehle: Strammstehen (Grundstellung), rühren, rechts-um, links-um, Stellung, Marsch, Marsch-Marsch, ABC-Alarm, Grußvorschrift, Meldungmachen.
Beim Drill werden die erlernten Befehle in Verbindung mit gefechtsmäßigem Einsatz unter Beweis gestellt, dazu werden dem Kadetten/Rekruten verschiedene Aufgaben gestellt, die er dann zu bewältigen hat. Falls der Kadett/Rekrut diese Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt, muß er zur Steigerung der Disziplin mit nacktem Oberkörper weitertrainieren. Die abgelegten Kleidungsstücke werden dazu ebenfalls im Rucksack verstaut.
Falls im Gelände eine Ruhezeit/Schlafenszeit angeordnet wird, so packt der Rekrut seine ISO-Matte und seinen Schlafsack aus. Der Schlafsack darf nur mit Armyhose benutzt werden, alle anderen Kleidungsstücke sind vorher abzulegen. Wenn während der Formalausbildung/des Drills vom Kadetten/Rekruten sportliche Übungen gefordert werden, so muß er auf Befehl seine Sportkleidung anlegen. Dazu zieht er sich zunächst nackt aus, um dann seine Sportbekleidung gemäß Vorschrift (siehe oben) anzulegen. Der Rucksack ist dann nicht zu tragen.

§19b Formalausbildung für alle Sklaven
Die Formalausbildung finden grundsätzlich in der Unterkunft statt. Der Sklave wird einer ausführlichen Ausbildung unterzogen, dabei hat er maximale Leistung zu zeigen. Fehler oder ungenügende Leistung werden wie Befehlsverweigerung behandelt. Zur Formalausbildung gehört das Erlernen der folgenden Sklavenpositionen: Inspektion, Knieen, liegen und hocken.
Bei der Ausbildung werden die erlernten Befehle in Verbindung mit dienstmäßigem Einsatz unter Beweis gestellt, dazu werden dem Sklaven verschiedene Aufgaben gestellt, die er dann zu bewältigen hat. Falls der Sklave diese Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt, muß er zur Steigerung der Disziplin mit Bestrafungen gefördert werden.

§20 Berichtsheft
Der Kadett/Rekrut/Sklave führt während seiner Ausbildung ein Berichtsheft. Dieses wird gestellt. Darin trägt er alle Ereignisse, Ausbildungsschritte, Strafmaßnahmen und Gefühle ein, die ihm während seiner Ausbildung widerfahren. Jeder Eintrag im Dienstplan muß durch einen Eintrag im Berichtsheft vervollständigt werden. Falls der Kadett/Rekrut/Sklave während der Ruhezeit oder während der Schlafenszeit einen steifen Penis bekommt, dann muß er dies mit Uhrzeit und Grund in das Berichtsheft eintragen.
Dieses Berichtsheft kann vom Vorgesetzten/Master/Ausbilder jederzeit eingesehen werden, es dient dem Vorgesetzten/Master/Ausbilder, weitere Ausbildungsschritte zu optimieren.

§21 Mahlzeiten
Falls der Kadett/Rekrut/Sklave zu Küchendiensten eingeteilt ist, ist es seine Aufgabe, rechtzeitig für das Anrichten der Mahlzeiten zu sorgen. Er bedient während des Essens seinen Vorgesetzten/Master/Ausbilder, oder er steht oder kniet beim Vorgesetzten/Master/Ausbilder im gleichen Raum und nimmt erst nach dem Essen seines Vorgesetzten/Master/Ausbilder, seine Mahlzeit im Knien ein. Nach dem Essen räumt der Kadett/Rekrut/Sklave auf und spült das Geschirr.