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Bank für Besitztum & Sklaverei: Kapitel 3
Ich würde sagen, es ist dann, wenn der Eigentümer nicht einfach weggehen kann, weil er kein Geld und keine eigenes Eigentum hat und keinen anderen Ort, an den er gehen kann. Es steht in direktem Verhältnis zu dem Ausmaß der Abhängigkeit des Eigentums vom Besitzer. Damit echtes Besitztum entstehen kann, muß die Beziehung zwischen Besitzer/Eigentum über die bloße Zustimmung hinausgehen und in Abhängigkeit münden. Wenn es sich um einen Untergebenen oder Sklaven handelt, muß er/sie selbst zum Eigentum werden.
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